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Pressemeldung
Korrektur der StVO-Novelle bei Schwertransportgenehmigungen in Sicht
04.11.20

BGL, Frankfurt am Main, 04.11.2020:

Der Aufschrei der Schwertransportbranche hat sich gelohnt! Die im Frühjahr vom Bundesrat beschlossene Änderung der Zuständigkeiten für die Beantragung genehmigungspflichtige Schwertransporte, in deren Folge Schwertransport-genehmigungen nicht mehr am Sitz des (Schwer-)Transportunternehmens hätten beantragt werden können, wird aller Voraussicht nach korrigiert!

Der Verkehrsausschuss des Bundesrates hat dem Plenum für die Sitzung am kommenden Freitag empfohlen, den entsprechenden § 47 StVO noch einmal anzupassen. Danach soll künftig auch wieder diejenige Behörde zuständig sein, in deren Bezirk das den Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat.

Die von BGL, BSK und TD befürchtete massive Verzögerung der Verfahrensdauer wäre damit vom Tisch. Die von den Verbänden vertretene deutsche Schwertransportbranche appelliert nun an den Bundesrat, der Empfehlung des Ausschusses am Freitag zu folgen.

Anhänge

Leseversion_PM_Schwertransport.pdf

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